MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN
– mit internationalem Bezug
Mein Name ist Marie Biermann. Ich habe mich auf die Beratung und Begleitung von einvernehmlichen Scheidungsverfahren spezialisiert – sowohl in Deutschland als auch international.
In den vergangenen Jahren habe ich hunderte von Verfahren betreut und dabei ein tiefes Verständnis dafür entwickelt, was sich Mandantinnen und Mandanten in dieser sensiblen Situation wünschen: eine unkomplizierte, klare und faire Lösung.
Deshalb habe ich meine Arbeitsweise so gestaltet, dass ich mit gezielten Fragen schnell den Kern des Sachverhalts erfasse und Ihnen viele Schritte abnehmen kann. So bleibt mehr Raum für das Wesentliche – nämlich Ihren eigenen Weg in die Zukunft.
Mir ist bewusst: Eine Trennung ist emotional oft schon belastend genug. Umso wichtiger ist es, dass die rechtliche Seite möglichst reibungslos und sachlich geregelt wird.
Ob nationale oder internationale Scheidung – ich begleite Sie mit einem lösungsorientierten, strukturierten und menschlich klaren Ansatz. Dabei stehen für mich stets Wertschätzung, Klarheit und Rechtssicherheit im Mittelpunkt.
Ich begleite Sie mit rechtlicher Kompetenz und Einfühlungsvermögen durch einvernehmliche Scheidungen – sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei binationalen oder internationalen Konstellationen.
Eine Scheidung gehört zu den sensibelsten Lebensereignissen – oft ist sie emotional belastend, organisatorisch fordernd und mit dem Wunsch verbunden, diese Phase so zügig und unkompliziert wie möglich abzuschließen. Genau hier setze ich an: Mit einer flexiblen, klar strukturierten Begleitung, die Ihnen Raum und Sicherheit gibt.
Ich biete Beratungstermine per Video oder Telefon, ganz nach Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit – diskret, ortsunabhängig und persönlich. Selbstverständlich sind auch persönliche Besprechungstermine möglich, wenn Sie das direkte Gespräch bevorzugen.
Während des gesamten Verfahrens bin ich zuverlässig erreichbar und unterstütze Sie mit einem transparenten und effizienten Ablauf bis zum gerichtlichen Termin.
Ich unterstütze Sie in allen rechtlichen Aspekten einer einvernehmlichen Trennung.
Ich stelle für Sie den Scheidungsantrag und übernehme Ihre Vertretung vor Gericht.
Beratung bei grenzüberschreitenden Fällen: Welches Recht gilt? Welche Formalitäten sind zu beachten?
Ich gebe Ihnen eine Einschätzung, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist oder ob er ausgeschlossen werden kann.
Vertrauen Sie auf eine professionelle Begleitung in einer sensiblen Lebensphase.
Viele Paare stellen fest:
Eine Trennung bedeutet nicht automatisch Konflikt. Selbst bei gemeinsamen Kindern, Immobilien oder Vermögen lässt sich eine Scheidung oft einvernehmlich und ohne langwierige Auseinandersetzungen gestalten – wenn Klarheit, Kompromissbereitschaft und der richtige rechtliche Rahmen gegeben sind.
Einvernehmlich ist eine Scheidung in der Regel dann, wenn:
Auch die Dauer der Ehe hat rechtliche Auswirkungen:
Falls bislang kein Ehevertrag besteht und die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, kann dieser sogar noch im Rahmen der mündlichen Verhandlung erfolgen oder vorab durch einen notariellen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Ihrem Fall sinnvoll und juristisch umsetzbar ist.
Einvernehmlichkeit ist kein Zufall – sondern oft das Ergebnis guter Vorbereitung und klarer Kommunikation.
Egal, ob man sich im Guten trennt oder nicht – für Kinder bedeutet die Trennung ihrer Eltern immer eine große Veränderung. Umso wichtiger ist es, dass sie in dieser Phase nicht zusätzlich belastet werden.
Wenn sich Eltern im Rahmen der Scheidung einvernehmlich über den Umgang und den Kindesunterhalt einigen, bleibt das Familiengericht im Hintergrund.
Es wird keine Regelungen erzwingen, wenn die Eltern selbst tragfähige und kindeswohlgerechte Lösungen gefunden haben.
Ein besonderer Vorteil:
Bevor in Deutschland eine Ehe geschieden werden kann, muss in der Regel ein sogenanntes Trennungsjahr abgelaufen sein. Dieses dient als Bedenkzeit – mit dem Ziel, voreilige Entscheidungen zu vermeiden – und ist rechtlich verpflichtend.
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung „von Tisch und Bett“.
Gemeint ist damit:
Ja. In der Praxis ist es oft nicht leicht, direkt nach der Trennung eine neue Wohnung zu finden. Besonders wenn gemeinsame Kinder zu betreuen sind, kann es unter Umständen auch praktisch und sinnvoll sein, wenn zunächst beide Eltern in der Ehewohnung verbleiben um somit einen sanften Übergang in die neuen Lebensverhältnisse zu schaffen.
Es ist rechtlich zulässig, das Trennungsjahr auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung zu durchlaufen. Entscheidend ist, dass eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung erfolgt:
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wird das Familiengericht Sie zu den Voraussetzungen der Scheidung befragen – unter anderem zum Trennungsjahr.
Dabei kommt es auf Ihre persönliche Schilderung und die Ihres Ehepartners an. Es müssen keine Dokumente vorgelegt werden, aber Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß und nachvollziehbar sein.
In einer zunehmend mobilen Welt ist es keine Seltenheit mehr: Eine Ehe wird teilweise in Deutschland gelebt, doch nach der Trennung kehrt ein Ehepartner in sein Heimatland zurück – oder beide leben mittlerweile im Ausland. Trotzdem können deutsche Gerichte weiterhin für die Scheidung zuständig sein, abhängig von der konkreten Lebenssituation und Staatsangehörigkeit.
In vielen Fällen: Nein.
Ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist längst nicht immer notwendig. Einige Familiengerichte bieten mittlerweile Videoverhandlungen an – ein großer Vorteil für international lebende Ehepartner.
Zugegeben: Nicht alle Gerichte sind technisch gleich gut ausgestattet.
Aber auch dann gibt es oft praktikable Alternativen, um einen Flug nach Deutschland zu vermeiden. Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere und pragmatische Lösungen zu finden, damit Ihre Scheidung auch auf Distanz problemlos durchgeführt werden kann.
Die gute Nachricht: Für eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel nur ein Rechtsanwalt erforderlich.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass lediglich derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss.
Der andere Ehepartner kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, sofern keine weitergehenden Erklärungen abgegeben werden müssen.
Ein zweiter Rechtsanwalt wird nur dann notwendig, wenn:
Wichtig: Ich kann nur einen der Ehepartner vertreten. Als Rechtsanwältin bin ich stets Interessenvertreterin meines Mandanten – und nicht neutral. Dennoch ist eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit und ohne Misstrauen möglich.
Wenn beide Seiten an einer fairen Lösung interessiert sind, kann die Abwicklung über einen Anwalt eine sinnvolle und kosteneffiziente Entscheidung sein.
In der Praxis zeigt sich schnell, ob beide Seiten weiterhin an einer fairen Lösung interessiert sind. Sollte sich Ihr Ehepartner im Verlauf des Verfahrens unsicher oder rechtlich benachteiligt fühlen, kann er oder sie jederzeit einen eigenen Anwalt hinzuziehen – auch kurzfristig.
Eine einvernehmliche Scheidung braucht nicht zwei Anwälte – sondern gegenseitiges Vertrauen, rechtliche Klarheit und eine faire Begleitung.
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und hängt im Wesentlichen ab von:
Dabei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt – insbesondere für minderjährige Kinder und Teile des Vermögens. Der Verfahrenswert dient als Grundlage zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Übrigens:
Ich rechne Ihre Scheidung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt – transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.
Ich biete Ihnen gerne vorab eine kostenlose Kostenvorschau an – individuell berechnet auf Grundlage Ihrer Angaben. So wissen Sie frühzeitig, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen.
Erst wenn Sie mit den zu erwartenden Kosten einverstanden sind, kommt es zum Abschluss des Mandats. Es entstehen also keine Verpflichtungen, solange Sie nicht ausdrücklich zustimmen.
Klarheit, Fairness und Vertrauen – auch bei den Kosten.
Wichtig: Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Kosten Ihrer Scheidung – er ist jedoch nicht identisch mit den eigentlichen Verfahrenskosten.
Die tatsächlichen Scheidungskosten können Sie ganz einfach mit einem Verfahrenskostenrechner ermitteln. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, könnten Sie die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens unkompliziert selbst berechnen.
Hier geht es zum Verfahrenskostenrechner:
Vielleicht leben Sie bereits seit längerer Zeit von Ihrem Ehepartner getrennt – eine Scheidung wurde bislang nicht vollzogen.
In dieser Zeit kann es vorkommen, dass eine verheiratete Frau mit ihrem neuen Lebensgefährten ein Kind erwartet.
Was eigentlich ein freudiger neuer Lebensabschnitt sein sollte, kann rechtlich schnell kompliziert werden:
Denn nach deutschem Recht gilt der Ehemann der Mutter automatisch als Vater des Kindes – unabhängig davon, ob er tatsächlich der leibliche Vater ist.
Das hat weitreichende Folgen:
Ist die Scheidung vollzogen, bedeutet das nicht automatisch, dass der leibliche Vater rechtlich als solcher anerkannt werden kann.
Zunächst muss die Vaterschaft des früheren Ehemannes aktiv angefochten werden – ein eigener, zusätzliches gerichtliches Verfahren.
In diesem Vaterschaftsanfechtungsverfahren muss ein Abstammungsgutachten eingeholt werden, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann der neue Lebensgefährte rechtlich die Vaterschaft anerkennen.
Auch wenn derzeit gesetzliche Reformen geplant sind, um in solchen Konstellationen schneller und unkomplizierter eine Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater zu ermöglichen, gilt aktuell noch:
Eine rechtzeitige Scheidung kann helfen, diese aufwendigen und belastenden Folgeprobleme zu vermeiden.
Ich kenne die Abläufe – und auch die zuständigen Stellen. In eiligen Fällen suche ich aktiv das Gespräch mit dem Gericht, um Ihre Scheidung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen – unbürokratisch, engagiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich berate Sie persönlich und kompetent.
Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.